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   LG Karlsruhe, 30.03.2012 - 9 S 506/11   

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https://dejure.org/2012,6227
LG Karlsruhe, 30.03.2012 - 9 S 506/11 (https://dejure.org/2012,6227)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.03.2012 - 9 S 506/11 (https://dejure.org/2012,6227)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. März 2012 - 9 S 506/11 (https://dejure.org/2012,6227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnraummiete: Substanziierung der Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung innerhalb der Jahresfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung der Einhaltung der Jahresfrist für die Erhebung von Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnungen; Ordnungsgemäße Erstellung einer Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 556 Abs. 3 S. 5
    Prüfung der Einhaltung der Jahresfrist für die Erhebung von Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnungen; Ordnungsgemäße Erstellung einer Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebskostenabrechnung: Konkrete Einwendungen erforderlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebskostenabrechnung: - Mieter müssen konkrete Fehler beanstanden - allgemeine Bedenken reichen nicht aus

  • mein-mietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung - Mieter muss konkrete Einwendungen erheben

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung: Konkrete Einwendungen des Mieters erforderlich

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebskostenabrechnung: Konkrete Einwendungen erforderlich! (IMR 2012, 227)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 11897
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.2011 - VIII ZR 340/10

    Zur Frage der Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der Abrechnung von

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.03.2012 - 9 S 506/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 2011, 3028) obliegt dem Mieter die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter.
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.03.2012 - 9 S 506/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fallen unter die Ausschlussfrist nach § 556 Abs. 3 Satz 5 auch Einwendungen dahingehend, dass es in Bezug auf grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten an einer vertraglichen Vereinbarung über deren Umlage fehle (BGH, NJW 2008, 283ff).
  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 322/08

    Zulässigkeit der Revision bzgl. eines auf § 91a Abs. 1 Zivilprozessordnung ( ZPO

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.03.2012 - 9 S 506/11
    Eine Pflicht, diese Vorschriften mitzuteilen oder zu erläutern, trifft ihn hingegen nicht (BGH, NJW 2005, 3235; NJW 2010, 2053).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 286/02

    Neue Bundesländer: Umlegung der Betriebskosten auf die Mieter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.03.2012 - 9 S 506/11
    Zu den grundsätzlich umlagefähige Betriebskosten gehören entgegen der Behauptung der Beklagten auch Investitions- und Verwaltungskosten (BGH, Urteil vom 16.07.2003, VIII ZR 286/02).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2007 - 10 UF 157/06

    Abänderungsklage des minderjährigen Kindes auf Erhöhung titulierten Unterhalts:

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.03.2012 - 9 S 506/11
    Ein Mieter muss konkret vortragen, welche Fehler, zum Beispiel Rechenfehler, Verstöße gegen den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz, falscher Umlageschlüssel oder fehlende Umlagefähigkeit einzelner Positionen (BGH, NJW 2008, 81) in der Abrechnung vorhanden sind.
  • AG Brandenburg, 28.09.2018 - 31 C 68/16

    Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer Zahlungsverpflichtung gegenüber

    Ein Mieter genügt seiner Darlegungslast somit noch nicht , wenn er sich lediglich auf allgemeine Bedenken beschränkt und pauschal beanstandet, dass die in den Abrechnungen enthaltenen Abrechnungen für ihn nicht nachvollziehbar seien oder dass insoweit grundsätzlich bereits gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen worden sei ( LG Karlsruhe , Urteil vom 30.03.2012, Az.: 9 S 506/11, u.a. in: NJW-Spezial 2012, Seite 385; LG Berlin , Grundeigentum 2012, Seiten 1701 ff.; LG Itzehoe , ZMR 2012, Seiten 953 ff.; AG Oldenburg , ZMR 2013, Seiten 362 ff. ).
  • LG Berlin, 15.06.2021 - 67 S 61/21

    Fristgerechte Geltendmachung von Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung

    Deswegen gilt er dem Gesetzeszweck entsprechend auch für die Rüge eines Verstoßes gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (BeckOGK/Drager, 1.4.2021, BGB § 556 Rn. 218, 219; Palandt/Weidenkaff, BGB, 80. Aufl., § 556 Rn. 13, Schneider in: Spielbauer/Schneider, Mietrecht, 2. Aufl. 2018, § 556 BGB, Rn. 548a; LG Karlsruhe BeckRS 2012, 11897; AG Pinneberg NZM 2014, 390; Flatow WuM 2012, 235 (237); Streyl NZM 2013, 97 (100); Blank/Börstinghaus, Miete, 6. Aufl. 2020, BGB § 556 Rn. 225; a.A. AG Dortmund, Urteil vom 22. März 2016 - 425 C 9513/15 -, juris; AG Berlin-Mitte, Urteil vom 9. April 2018, 18 C 46/17, WuM 2018, 430; Schmidt-Futterer/Langenberg, 14. Aufl. 2019, BGB § 556; MüKoBGB/Zehelein, 8. Aufl. 2020, BGB § 556 Rn. 103).
  • LG Karlsruhe, 20.02.2014 - 9 S 248/13

    Ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung: Rückgriff auf die Regeln der Technik zur

    Nach der Rechtsprechung des BGH genügt es für eine formell wirksame Abrechnung im Bereich der Heizkostenverordnung, wenn ein mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertrauter Mieter anhand der mitgeteilten Faktoren die vorgenommene Abrechnung nachprüfen kann (vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 30.03.2012 - 9 S 506/11).
  • LG Köln, 26.06.2014 - 15 O 410/13

    Begleichung von Nachforderungen aus Nebenkostenabrechnungen; Ersatz von

    Ein wirksamer Widerspruch hätte dagegen jedenfalls vorausgesetzt, dass die Beklagten sich gegen konkrete Positionen der Klägerin gewendet hätten (vgl. LG Karlsruhe, Urt. v. 30.03.2012 - 9 S 506/11, Rn. 14 bei Juris).
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